Ja, rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
Nein, Ihre Krankenversicherung ist für meine Praxis unerheblich, ich behandle Patienten aller Kassen.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen ihre Versichertenkarte mitbringen. Wenn Sie unter Allergien oder Unverträglichkeiten gegen bestimmte Materialien leiden, sollten Sie Ihren Allergiepass dabei haben. Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten Sie uns diese benennen können. Am einfachsten ist es, Sie schreiben sich Ihre Medikamente schon daheim auf ein Blatt Papier und bringen es uns einfach mit. Falls Sie eine Lesebrille benötigen, so bringen Sie diese bitte ebenfalls mit!
Laden Sie sich gerne vor Ihrem ersten Besuch unseren Anamnesebogen herunter und bringen Sie ihn ausgedruckt und ausgefüllt zum Termin mit:
Anamnesebogen herunterladen [PDF]
Unsere Praxis ist großzügig und barrierefrei und bietet sowohl körperlich eingeschränkten Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, als auch beispielsweise Müttern mit Kinderwagen ausreichend Bewegungsfreiheit.
Die Praxis liegt im zweiten Stock und ist bequem mit dem Aufzug zu erreichen. Der Aufzug ist auch für Rollstühle groß genug.
Mehr dazu auf Heidelberg hürdenlos
Auch das ist kein Problem, mit dem Aufzug können Sie die Praxis gut mit dem Kinderwagen erreichen. Unser Rezeptionsbereich ist groß genug, so dass Sie den Kinderwagen dort abstellen können.
Direkt vor dem Gebäude befinden sich 5 Parkplätze und ein Behindertenparkplatz, die von allen Besuchern des Hauses für 1h kostenfrei genutzt werden können. Im Anschluss daran folgen ca. 25 frei zu benutzende Parkplätze unbegrenzter Dauer. Das Stadtviertel selbst erlaubt das Parken an fast jedem Straßenrand ohne Anwohnerparkausweis.
Nein, bei uns in der Praxis geht das nicht.
Wir entwickeln mit Ihnen das umfassende Behandlungskonzept, bereiten Sie für die Vollnarkose vor. Die Vollnarkosenbehandlung selbst findet dann in einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgischen Praxis statt und danach geht es wieder bei uns weiter.
Normale Zahnarztstühle entsprechen der ISO-Norm DIN EN ISO 6875. Ihr zufolge sind Behandlungsstühle bis zu einem Körpergewicht von 135 kg zugelassen. Bei der Belastung durch ein höheres Gewicht kann es zu einem Defekt des Stuhles kommen, bzw. der Patient ist darauf nicht sicher. Es kommt zu Sicherheits- und Haftungsproblemen.